Der "Verein unabhängiger Sachverständiger für Verpackungsentsorgung und Produktverantwortung" (USV e.V.) hat sich mit einem Positionspapier zur geplanten "Zentralen Stelle" geäußert. Ziel ist eine beliehene Stelle - ähnlich der Stiftung EAR beim ElektroG. Die Aufgaben der "Zentralen Stelle" sollten sein:
- Registrierung: Alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen und Wertstoffen müssen sich bei der "Zentralen Stelle" registrieren lassen und erhalten von dort ene Registrierungsnummer, die im Geschäftsverkehr zu führen ist.
- Lizenzierung: Alle Verpackungs- und Wertstoffmengen müssen von den Erstinverkehrbringern gemeldet werden.
- Hinterlegungsstelle: Die Vollständigkeitserklärungen, die aktuell bei der DIHK zu hinterlegen sind, sind bei der "Zentralen Stelle" zu hinterlegen und werden dort geprüft.
- Ausschreibungsstelle: Die Ausschreibung zur Sammlung und Sortierung erfolgt über die "Zentrale Stelle" nach einem geregelten Verfahren.
Zur Umsetzung dieser Ziele fordert der USV eine Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren und an der "Zentralen Stelle".
Auch müssten die Sachverständigen für Verpackungsentsorgung automatisch als Sachverständige für "Wertstoffentsorgung" anerkannt werden.
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