Die langjährige Überlegung, eine bundeseinheitliche Wertstofftonne über ein Wertstoffgesetz einzuführen, ist 2016 gescheitert. Damit ist auch die angedachte Lizenzierungspflicht für die stoffgleichen Nichtverpackungen (Produkte aus Kunststoff und Metall) vom Tisch.
Die Bundesregierung versucht nun, mit einer Wandlung der aktuell gültigen Verpackungsverordnung in ein neues Verpackungsgesetz neue Maßstäbe für die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen zu setzen und die bereits im Wertstoffgesetz diskutierte "Zentrale Stelle" einzuführen.
Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett den letzten Entwurf für das Verpackungsgesetz verabschiedet. Nun muss noch der Bundestag zustimmen, dann kann das neue Gesetz am 01.01.2019 in Kraft treten.