In der Vergangenheit kam es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen der Verpackungsverordnung seitens der Marktteilnehmer - so manche "kreative" Auslegung der Verordnung mußte von den Oberlandesgerichten verhindert und für unzulässig erklärt werden.
Vor diesem Hintergrund gab es verschiedene Ansätze, ein festes Regelwerk für alle Martkteilnehmer zu implementieren. So sollte die von verschiedenen Systembetreibern unterstützte Internetseite "verpackV-konkret.de" ein verbindliches Regelwerk schaffen, an das sich alle zu halten haben. Diese vom DBS-Team und vielen Inverkehrbringern kritisierte Internetseite konnte sich bislang nicht durchsetzen. Zumal es auch kartellrechtliche Bedenken gab.
Die Gründung eines eigenen Verbandes der Dualen Systeme (BDSD) zwecks Regelsetzung scheiterte, bevor er maßgeblich in Aktion treten konnte.
Ein weiterer Schritt zur Regelfestlegung sollte das BDE-Zertifikat sein. Mit dem "BDE-Zertifikat zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duales Systeme" unterwerfen sich die teilnehmenden Systembetreiber einer Prüfung durch unabhängige Prüfer der Wirtschaftsppüfungsgesellschaft BDO AG. Diese Systembetreiber waren DSD, Belland Vision, Interseroh, Zentek, Eko-Punkt und Veolia.
Sofern alle Systembetreiber teilnehmen würden könnte ein verbindliches Regelwerk auf privatwirtschaftlicher Ebene geschaffen werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass auch dieses Zertifikat dem Anspruch zur Schaffung einheitlicher Regeln nicht gerecht wird. Zu verschieden sind die Auffassungen und Anforderungen der Systembetreiber. Aus diesem Grund haben sich Landbell, Redual und Vfw dem Zertifikat erst garnicht angeschlossen.
Im letzten Jahr war es Zentek, die das gemeinsame Regelwerk in Frage gestellt hat, in diesem Jahr ist es Belland Vision. Eine Kündigung der Teilnahme am Zertifikat von Belland Vision war die Folge.
Fünf Rechtsanwälte haben sechs Meinungen - so oder ähnlich kann der Versuch beschrieben werden, wenn konkurierende Unternehmen eine einheitliche Regelsetzung für sich schaffen wollen. Wir gehen davon aus, dass auch dieser Versuch mit dem BDE-Zertifikat im Sande verlaufen wird.
In der Verpackungsverordnung wird die ordnungsgemäße Umsetzung und die daraus resultierenden Verantwortungen vollständig auf den Erstinverkehrbringer übertragen. Insofern sind die Hersteller/Vertreiber allein für die verordnungskonforme Umsetzung der Verpackungsverordnung verantwortlich - unabhängig der versuchten Regelsetzungen Dritter.
Das DBS-Team empfiehlt allen Herstellern/Vertreibern genau zu prüfen, wie der von ihm beauftragte Systembetreiber die Anforderungen der Verpackungsverordnung umsetzt. Sind die angesetzten Branchenlösungsquoten realistisch? Sind angebotene Eigenrücknahmen wahrheitsgemäß? Werden die Verkaufsverpackungen auch als solche deklariert oder werden sie zum Teil als Transportverpackungen abgerechnet? Dieses sind nur wenige, aber zentrale Fragen für eine Zusammenarbeit mit dem Systembetreiber.
Wenn Sie hierzu Fragen oder Anregungen haben sind wir gerne für Sie da.
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