Das Bundesministerium für Umwelt BMU hat am 05.03.2007 den Referentenentwurf für die 5. Novelle zur Verpackungsverordnung vorgelegt.
Die größten Veränderungen zur geltenden Gesetzeslage sind:
1. Die Verpflichtung ALLER Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen zur Teilnahme an einem Dualen System, sofern diese Verpackungen bei privaten Endverbrauchern anfallen.
2. Die Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung. Darin müssen die vorgenannten Inverkehrbringer den Nachweis der gesetzeskonformen Rücknahme der Verkaufsverpackungen bringen. Diese Vollständigkeitserklärung ist zum ersten Mal im Jahr 2008 für die Mengen aus 2007 zu erstellen.
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