Aktuell fordern Handelsunternehmen vermehrt von ihren Lieferanten detaillierte Informationen über den jeweiligen Anschluss an ein Duales System.
Laut Aussage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) reicht jedoch eine einfache, "entsprechend höfliche Bestätigung des Vorvertreibers" über die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen aus.
Auch die Entscheidung, bei welchem Dualen System die Verkaufsverpackungen lizenziert werden, liegt einzig beim Erstinverkehrbringer.
zurück