Auf der Internetseite VerpackV-konkret.de ist nachzulesen, dass eine Wickelhülse (z.B. für Klopapierrollen) als Verkaufsverpackung zu lizenzieren ist.
Einer solche Feststellung hat der deutsche Verordnungsgeber aber noch nicht zugestimmt. So ist auf der Homepage der Dualen System Deutschland GmbH zu lesen, dass die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) aktuell ein Merkblatt erarbeitet, in dem u.a. auch der Status der Wickelhülse erst noch exakt definiert werden soll.
Bereits im Februar 2008 hat das Lebensministerium in Österreich in einer Aufstellung von Verpackungen und Nichtverpackungen die Wickelhülse und den Spulenkern als NICHTVerpackung deklariert (siehe hier).
Es ist zu wünschen, dass diese Einstufungen in Europa einheitllich vorgenommen werden. Eine länderspezifische Einstufung dürfte bei den Inverkehrbringern erheblichen Mehraufwand bei den Artikelstammdaten erfordern.
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