Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Vollzug der Länder bei den Vollständigkeitserklärungen geprüft. Das Ergebnis sei erschreckend. Eine Kontrolle finde eher symbolisch statt.
Die Vollzugsbehörden sind für die Einhaltung der Anforderungen aus der Verpackungsverordnung verantwortlich. Ein mangelndem Vollzug verstärkt den Anreiz, keine oder nur geringe Mengen an Verkaufsverpackungen bei einen Systembetreiber zu lizenzieren oder durch überzogene Branchenlösungsquoten Kosten zu sparen.
Gute Bewertungen erhielten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Neun weitere Bundesländer landen im Mittelfeld. Schlußlichter der Bewertung sind Thüringen, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Externer LinkHomepage der DUH.
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