Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen insbesondere aus Glas von mehr als 80 Tonnen oder Papier, Pappe, Karton von mehr als 50 Tonnen oder Leichtverpackungen von mehr als 30 Tonnen im Kalenderjahr in Verkehr bringen, haben jährlich eine so genannte Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben. Diese muss online im elektronischen VE-Register hinterlegt werden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, kann es ab dem 02.05.2010 teuer werden. Beim Überschreiten der gesetzlichen Frist drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Diesmal ist nicht damit zu rechnen, dass bei einer verspäteten Hinterlegung - wie noch im letzten Jahr - mit der Kulanz der Behörden gerechnet werden kann.
Außerdem sei nicht auszuschließen, dass gerade die Wettbewerber besonders darauf achten, ob andere Unternehmen ebenfalls eine VE abgegeben haben.
Am 2. Mai wird die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die ihre Vollständigkeitserklärung fristgerecht abgegeben haben.
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