Zum 01.05. ist die Vollständigkeitserklärung (VE) im Onlineportal der DIHK zu hinterlegen. Hinterlegungspflichtig sind Unternehmen mit einer Jahresmenge von 80to Glas und/oder 50to Papier/Karton und/oder 30to Kunststoff.
Nach Ablauf dieser Frist können die Vollzugbehörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnen.
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