Die Zahl der Optierungen der Kommunen steigt weiter an, die Anzahl der Abholanordnungen der Stiftung EAR an die Inverkehrbringer gehen weiter zurück. Damit gehen auch die Einnahmen der Stiftung EAR aus den Abholanordnungen weiter zurück. Vor diesem Hintergrund gibt es einen neuen Entwurft für das ElektroG-KostV, in dem die Einzelkosten der Stiftung EAR geregelt sind.
Zum Beginn des kommenden Jahres sollen die Kosten pro Abholanordnung von 34,70€ auf 40,90€ steigen. Das wäre dann bereits die zweite Steigerung innerhalb weniger Monate.
Besonders betroffen von dieser Steigerung sind die Inverkehrbringer der Sammelgruppe 2 (Kühl- und Klimageräte). Mittlerweile erhalten diese Inverkehrbringer rund 60% aller Abholanordnungen.
Auch die Abholanordnungen in der Sammelgruppe 3 gehen weiter stark zurück. Im Durchschnitt lag die Anzahl in früheren Jahren bei rund 35.000 Anordnungen, im vergangenen Jahr ging diese Zahl auf 22.744 zurück, für 2013 ist mit einem weiteren drastischen Rückgang auf rund 14.000 zu rechnen.
Den Entwurf zur neuen ElektroG-KostV und die Begründung finden Sie hier:
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