Die Erlöse für die Verwertung von ElektroG-Geräten steigen weiter an. Das führt zu einer Steigerung der Optierungen der Kommunen und zu Kostensteigerungen bei den Herstellern.
Laut einem Bericht von "Euwid-Recycling" will das Bundesumweltministerium die Gebühren der Stiftung EAR für Bereitstellungs- und Abholanordnungen aufgrund der steigenden Zahl an Optierungen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) deutlich erhöhen. Dieses soll über eine Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) geschehen.
Laut Euwid soll demnach die Gebühr für die Bereitstellungsanordnung von gegenwärtig 20 € auf 27,70 € ab April steigen. Für eine Abholungsanordnung soll die EAR den Herstellern künftig eine Gebühr in Höhe von 34,70 € statt den bisher fälligen 25 € in Rechnung stellen. Die Gebühren für alle anderen Verwaltungsakte sollen hingegen unverändert bleiben.
Da der Verwaltungsaufwand auf Seiten der EAR konstant geblieben ist und auch in der kommenden Gebührenperiode mit weiter rückläufigen Abhol- und Bereitstellungsanordnungen zu rechnen sei, müssen die Gebühren angepasst werden, so das BMU weiter.
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