Zum 01.01.2013 senkt die Stiftung EAR die Beträge für die mittleren Entsorgungskosten. Diese sind elementarer Bestandteil zur Berechnung des Garantiebetrages. Folglich verringert sich dadurch auch der abzusichernde Garantiebetrag.
Beispiel: bei TV-Geräten und Geräten der Unterhaltungselektronik können die jährlichen Prämien um bis zu 30% sinken, bei Kühlgeräten um bis zu 20%.
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