Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat den Arbeitsentwurf für das ElektroStoffV vorgelegt. Damit soll die europäische RoHS-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Bei der Umsetzung müssen auch das ElektroG (z.B. entfällt §5) und das BattG entsprechend geändert werden.
Der Arbeitsentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht mit den Ressorts abgestimmt. Darauf weist das BMU ausdrücklich hin. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist erfahren Sie hier mehr.
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