Seit Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 2008 muss sich
jeder, der Verkaufsverpackungen erstmal in Verkehr bringt, einem Systembetreiber (so genannte Duale Systeme) anschließen und diesen mit der Sammlung, Sortierung und Verwertung beauftragen. Für diese Leistungen zahlen die Erstinverkehrbringer ein Entgelt an die Systembetreiber, das Lizenzentgelt.