Die Systembetreiber DSD, Belland Vision und Interseroh haben den aktuell gültigen Clearingstellenvertrag zum Jahresende gekündigt. Grund für diese Kündigung seien die erneut auftretenden Mengendifferenzen zwischen den an die DIHK gemeldeten Gesamtverpackungsmengen 2016 und die in der Clearingstelle der Systembetreiber verrechneten Verpackungsmengen. Diese Mengen differieren um rund 210.000 Tonnen, so dass Verpackungsmengen im Wert von rund 60 Millionen Euro nicht an die Clearingstelle gemeldet worden sind.
Die drei kündigenden Systembetreiber sehen keine Möglichkeit mehr, den aktuellen Clearingstellenvertrag
so zu ändern, dass solche wiederkehrenden Differenzen ausgeschlossen werden können. Damit könnten sich andere Systembetreiber auf Kosten der Mitbewerber ungerechtfertigt bereichern und Dumpingpreise anbieten. Den anderen sieben Systembetreibern sei freigestellt, sich diesem neuen Clearingstellenvertrag anzuschließen.
Bei diesen Systembetreibern stößt diese Vorgehensweise auf Unverständnis. Es wären aktuell Gespräche im Gange, um den gültigen Clearingstellenvertrag zu verbessern und damit Schlupflöcher für die Zukunft zu schließen.
Was bedeutet das für die Inverkehrbringer und Kunden der Systembetreiber?
Bis zum Jahresende ändert sich erst einmal nichts, da der bestehende Clearingstellenvertrag bis dahin Gültigkeit hat. Ab dem 01.01.2018 wird es dann spannend. Sollte bis dahin keine Einigung bei den Systembetreibern erzielt werden, dann würde es zwei Parteien mit zwei unterschiedlichen Clearingstellenverträgen geben. Das wäre aber eher eine theoretische Annahme, da eine solche Konstellation sehr zeitnah den finanziellen Kollaps des gesamten Systems zur Folge hätte.
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