Für Unternehmen, die für das laufende Jahr noch keinen Lizenzvertrag abgeschlossen haben, wird die Verpackungsentsorgung sehr teuer. Die Systembetreiber haben sich darauf verständigt, dass verspätet abgeschlossene Verträge mit einem stufenweisen Aufschlag zum normalen Lizenzentgelt versehen werden müssen.
Bei einem Vertragsabschluss zwischen dem 16.01. und dem 02.03. liegt der Aufschlag bei:
Glas 10,00€/to, PPK 25,00€/to und bei LVP bei 150,00€/to.
Bei einem Vertragsabschluss zwischen dem 03.03. und dem 05.06. liegt der Aufschlag bei:
Glas 15,00€/to, PPK 35,00€/to und bei LVP bei 180,00€/to.
Für alle Verträge mit Abschlussdatum nach dem 06.06. liegt der Aufschlag bei:
Glas 25,00€/to, PPK 50,00€/to und bei LVP bei 240,00€/to.
Ausgenommen von diesen Aufschlägen sind Unternehmen, die im Laufe des Jahres ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen oder von einem Systembetreiber zu einem anderen Systembetreiber wechseln.
Mit diesen Aufschhlägen sollen die Unternehmen dazu bewegt werden, die Verträge unbedingt bis zum Jahresende für das kommende Jahr abgeschlossen zu haben. Durch verspätete Vertragsabschlüsse ist es in der Vergangenheit immer wieder zu teilweise erheblichen Verschiebungen in den Berechnungen der Marktanteile der Systembetreiber und damit zu Verschiebungen bei den Ausgleichszahlungen der Systembetreiber untereinander gekommen.
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