Die Systembetreiber müssen in den kommenden Wochen die Lizenzierungsbestätigungen für 2016 an ihre Kunden verschicken. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob hier tatsächlich alle Verkaufsverpackungen ordnungs- und vertragsgemäß unter §6 VerpackV bestätigt werden.
Uns liegen erste Bestätigungen vor, in denen nicht unerhebliche Verpackungsmengen als Transportverpackungen oder als gewerbliche Verkaufsverpackungen bestätigt wurden. Mit dieser Umdefinierung verschaffen sich Systembetreiber einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil, da die Entsorgung von Transportverpackungen oder b2b-Verpackungen ganz erheblich günstiger ist.
Sollte Ihr Systembetreiber die Testierung und die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE) im Portal der DIHK für Sie übernehmen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Kopie der VE zusenden zu lassen und diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Wenn Sie von Ihrem Systembetreiber fehlerhafte Bestätigungen erhalten können Sie sich gerne an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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