Das Duale System ist durch die Finanzspritze von Handelsunternehmen nur knapp dem Zusammenbruch entkommen. Grund hierfür war der Mengenschwund an lizenzierten Verkaufsverpackungen durch Branchenlösungen, Eigenrücknahmen und sonstigen Abmeldungen. Darauf hat der Gesetzgeber bereits mit der 7.Novelle der VerpackV reagiert.
Trotzdem gibt es im Markt schon wieder erste Tendenzen, die Gesamtmengen mit "kreativen Sonderlösungen" zu reduzieren. Was können Sie als Erstinverkehrbringer dagegen tun?
Anbei fügen wir ein Schreiben, dass der beauftragte Systembetreiber vor Vertragsabschluss unterzeichnen sollte. Damit wird -soweit möglich- sichergestellt, dass Ihre Verkaufsverpackungen verordnungskonform lizenziert und abgerechnet werden.
Sofern Sie einen Vertrag mit einem beauftragten Dritten gemäß §11 VerpackV abgeschlossen haben sollte dieser schriftlich bestätigen, dass er ausschließlich mit Systembetreiben zusammen arbeitet, die diese Bestätigung unterzeichnet haben. Er sollte auch bereit sein, Ihnen eine entsprechende Kopie vorzulegen.
Sofern der Systembetreiber die Unterzeichnung oder der beauftragte Dritte die Bestätigung verweigert empfehlen wir erhöhte Vorsicht walten zu lassen.
Wenn Sie hierzu Rückfragen haben sind wir gerne für Sie da.
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