Am 11.07.2014 hat der Bundesrat die 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet. Mit der 6.Novelle werden europäische Vorgaben umgesetzt und der Verpackungsstatus für einige Bestandteile neu definiert. So gelten nun auch die Papprollen von Toilettenpapier oder die Hülsen von Klebesband als Verpackungen.
In der 7. Novelle hat der Gesetzgeber die Eigenrücknahmen untersagt und die Anwendung von Branchenlösungen erheblich erschwert.
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