Am 06.03.2014 kommen die Systembetreiber zu einer Sitzung der Clearingstelle zusammen, um die aktuelle Situation zu besprechen. Ob und wie es mit der Clearingstelle weitergehen wird ist dabei noch völlig offen.
Was aber passiert, wenn die Clearingstelle die gesetzlichen Vorgaben aus der VerpackV nicht mehr erfüllen kann? Dann wäre gemäß §8 Abs.8 VerpackV der Handel zur Rücknahme der Gelben Säcke bzw. der Verkaufsverpackungen verpflichtet:
"Falls kein System nach Abs.3 eingerichtet ist, sind alles Letztvertreiber verpflichtet, vom privaten Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe .... zurückzunehmen."
Die Folgen wären ein heilloses Chaos beim Handel, Onlineverkäufe wären nahezu unmöglich (wie will Amazon die Verpackungen bei Empfänger zurücknehmen?). Letztendlich wäre das gesamte System gescheitert!
Allein vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dass eine schnelle und effektive Einigung bei der Clearingstelle erzielt werden kann.
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