Das Wertstoffgesetz ist tot, es lebe das Verpackungsgesetz. Damit versucht das BMUB mit einem letzten Anlauf, die geltende Verpackungsverordnung zumindest in Teilen zu reformieren. Die "Stoffgleichen Nichtverpackungen" aus Kunststoff und Metall werden in diesem Verpackungsgesetz nicht weiter berücksichtigt.
Übrig geblieben sind drei Kernpunkte:
1. Einführung einer "Zentralen Stelle", die sich um die Registrierung der Inverkehrbringer und um das Mengenclearing kümmern soll.
2. Erhöhung der Recyclingquoten.
3. Förderung von gut recyclebaren Verpackungsmaterialien.
Das BMUB will in Kürze einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen, der bereits mit Spannung erwartet wird. Dieser Entwurf gilt als letze Hoffnung darauf, dass sich in dieser Legislaturperiode noch erforderliche Veränderungen umsetzen lassen.
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