Der Bundesrat hat einer Initiative verschiedener Bundesländer zugestimmt, in der die Organisationsverantwortung sowohl für Wertstoffe als auch für Verkaufsverpackungen auf die Kommunen übergehen soll. Die Dualen Systeme würden dann abgeschafft. Im Vorfeld hatten bereits die Ausschüsse für Umwelt, Inneres und Wirtschaft der Initiative zugestimmt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein entsprechendes Wertstoffgesetz vorzulegen. Der bisher vorliegende Arbeitsentwurf des BMUB ist hinfällig.
Was bedeutet das konkret für die Inverkehrbringer?
- Die Kommunen übernehmen die Erfassung der Verpackungen und Wertstoffe zu bundesweit einheitlichen Kosten. Die Dualen Systeme werden abgeschafft. Der freie Wettbewerb ebenso.
- Die gewerblichen Abfälle (z.B. Transportverpackungen und gewerbliche Verkaufsverpackungen) sollen ebenfalls über die Kommunen gesammelt werden.
- Eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen wird eingerichtet. Dort muss sich jeder Inverkehrbringer registrieren und die Mengen der in Verkehr gebrachten Wertstoffe und Verpackungen melden. Das Lizenzentgelt ist an die Zentrale Stelle abzuführen. Die Zentrale Stelle legt die Regeln fest. So kann sie bestimmen, welche Produkte als Wertstoffe anzusehen sind oder wie die einzelnen Gewichte zu ermitteln sind.
- Das Lizenzentgelt soll nach ökologischen Kriterien der Recyclingfähigkeit gestaffelt werden. Dafür müssen die Inverkehrbringer die bisherige Fraktion "Kunststoff" in die einzelnen Bestandteile (z.B. PE, PP oder PET) zerlegen. Der hierdurch zu erwartende Aufwand wird enorm sein.
- Die Fraktion Pappe/Papier/Karton (PPK) wird aus der Produktverantwortung der Inverkehrbringer herausgenommen.
FAZIT: Sollte ein entsprechendes Wertstoffgesetz verabschiedet werden bedeutet das finanziell den Rückschritt in alte DSD-Monopolzeiten mit entsprechend hohen Lizenzentgelten. Ein Steigerungsfaktor von 2-2,5 ist als wahrscheinlich anzusehen. Hierzu kommt noch die zusätzliche Belastung der Inverkehrbringer für die Wertstoffe. Nach ersten Berechnungen ist mit einer Summe von 500-800 Mio Euro zu rechnen. Die Einsparung durch den Lizenzierungsentfall von PPK wirkt sich dabei nur marginal aus. Der größte Organisationsaufwand wird durch die Differenzierung der Kunststoffbestandteile ausgelöst. Für nicht selbst produzierende Inverkehrbringer ein nahezu unlösbares Problem.
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