Die Anhörungsfrist des BMUB für das Arbeitspapier zum Wertstoffgesetz läuft am 12.11.2015 ab, verschiedene Verbände arbeiten bereits am Aufbau der "Zentralen Stelle" und die Arbeitsgruppen für die kommenden Regeln sind im Einsatz. Wenn sich ein betroffener Hersteller bislang noch nicht aktiv an der kommenden Gesetzgebung beteiligt hat, dann läuft er Gefahr, mit den festgelegten Regeln leben und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen begleichen zu müssen.
Michael Thews, MdB, Berichterstatter für Abfallpolitik der SPD-Bundestagsfraktion sagt hierzu deutliche Worte: Ich bin sicher, dass der vorliegende Arbeitsentwurf eine rege Diskussion in Gang bringen wird, an der sich alle Interessierten unbedingt beteiligen und Kritik sowie Verbesserungsvorschläge äußern sollten.
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