Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat das Arbeitspapier zum WertstoffG vorgestellt. Im Hauptstreitpunkt der Systemträgerschaft werden im Arbeitspapier die Dualen Systeme beauftragt, neben den Verkaufsverpackungen auch die Wertstoffe zu sammeln.
Die wichtigesten Inhalte in Kürze:
- die Systemträgerschaft liegt bei den Dualen Systemen
- die Kommunen haben lediglich geringe Einflussmöglichkeiten
- die Produktverantwortung der Hersteller wird auf Produkte (stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff) ausgeweitet
- die Kosten zur Finanzierung der Sammlung und Sortierung werden von den Herstellern getragen. Diese müssen sich auch für die Produkte aus Metall und Kunststoff bei einem Dualen System lizenzieren
- jeder Hersteller/Vertreiber muss sich bei der "Zentralen Stelle" registrieren lassen, ausländische Hersteller benötigen einen Bevollmächtigten
- die "Zentrale Stelle" übernimmt die Aufgaben der Regelsetzungen, des Vollzugs (mit Hinterlegungen der VE) und der Registrierungen
Das Arbeitspapier steht auf der Internetseite des BMUB zum Download zur Verfügung. Externer LinkHier geht zum BMUB.
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