In einem Bericht des BMU vom Oktober 2014 ist die Verkündung des Wertstoffgesetztes erst für Ende 2016 geplant, so dass das Gesetz frühestens zum 01.01.2017 in Kraft treten könnte.
Das BMU beabsichtigt weiterhin, einen ersten Arbeitsentwurf des neuen Wertstoffgesetzes noch Ende dieses Jahres 2014 vorzustellen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann Anfang 2015 mit der Anhörung der beteiligten Kreise beginnen.
Für einen effektiven Vollzug ist die Errichtung einer „Zentralen Stelle“ vorgesehen. Diese Stelle soll Registerbehörde sein, Kontrollfunktionen wahrnehmen und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen durch geeignete „Spielregeln“ für Hersteller, Vertreiber und Entsorger sowie
durch Einzelfallentscheidungen konkretisieren.
zurück