Die 7. Novelle der Verpackungsverordung stellt laut Bundesrat lediglich akute Schwachstellen der Verpackungsverordnung ab. Es sei daher erforderlich, dass die Bundesregierung binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorlegt. Ziel müsse es sein, Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen verbraucherfreundlich und möglichst einfach gemeinsam zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Demnach könnte das Wertstoffgesetz zum 01.01.2016 in Kraft treten.
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