Das BMU hat einen Verordnungsentwurf für die 6.Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt. Darin geht es ausschließlich um die Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie, in der weitere Beispiele für Verpackungen und Nichtverpackungen aufgeführt sind.
Wichtigste Änderung ist die Verpackungsdefinition von Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist. Damit werden "Tesafilm"-Rollen und Klopapierhülsen per Gesetz als Verpackung definiert. Dieser Punkt war lange Zeit zwischen der Industrie und den Systembetreibern streitig.
Gemäß EUWID-Recycling 30.2013 haben bereits mehrere Unternehmen und der französische Branchenverband GroupHygiene vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Richtlinie wegen dieser Verpackungsdefinition erhoben. Sie beantragen, die EU-Richtlinie (2013/2EU) sofort für nichtig zu erklären. Hülsen seien als innerlicher Bestandteil des Produktes anzusehen und nicht als Verpackung.
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