Das Landgericht Bayreuth hat in einer Entscheidung vom 28. September 2012 Belland Vision in vier von fünf Punkten Recht gegen eine einstweilige Verfügung eines Lizenzierungsdienstleisters gegeben. Belland Vision konnte insoweit die vom Dienstleister erhobenen Vorwürfe entkräften, weil das Gericht den Aussagen von Belland Vision offensichtlich mehr Glauben schenkte.
Thomas Mehl, GF von Belland Vision, war zufrieden: „In den meisten Punkten konnten wir belegen, mit Blick auf "den Dienstleister" keine unzutreffenden Aussagen getroffen zu haben. Wir haben jedoch das gerichtliche Vorgehen ... von Anfang an für einen Sturm im Wasserglas gehalten"
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