Am 7. Januar 2006 ist die Vierte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I vom 06.01.2006, S. 2). Damit wird die Europäische Richtlinie 2004/12/EG in nationales Recht umgesetzt.
Durch die Änderungsverordnung werden die Begriffsbestimmungen für Verpackungen ergänzt und neue Zielvorgaben für die Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien festgelegt. Da Deutschland bereits gegenwärtig bei sämtlichen Materialarten die für Ende 2008 verlangten Quoten erfüllt, haben die Vorgaben keine Auswirkungen auf die Praxis.
zurück