Die Leitlinie des Bundenumweltministeriums (BMU) zur geplanten Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) wird bei Handel und Industrie unterschiedlich beurteilt. Nach einem Gespräch mit Staatssekretär Matthias Machnig in der vergangenen Woche zeigten sich hochkarätige Manager aus Handel und Industrie zufrieden. Die künftig in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkten Drogeriemärkte dagegen sehen ihre Selbstentsorgerkonzepte vor dem Aus.
Bei Gesprächen im Ministerium hatten diese Unternehmen für sich reklamiert "nur ein vorhandenes Schlupfloch zu nutzen". Staatssekretär Machnig stellte klar: "Es ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers erkannte Schlupflöcher zu schließen".
Das berichtet die Lebensmittelzeitung in der Ausgabe vom 14.07.06
Laut Information des BMU soll sich die novellierte VerpackVO an folgenden Eckpunkten orientieren:
Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, sollen zukünfitg ausschließlich durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Ausgenommen sind Verpackungen, die in einem Pfandsystem zurückgenommen werden.
Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, sollen ausschließlich außerhalb dieser haushaltsnahen Systeme erfasst werden, unterfallen also der sog. Selbstentsorgung. Der Kreis der bisher in der VerpackV den privaten Endverbrauchern gleichgestellten Anfallstellen (Anm.d.R.: Kantienen, Raststätten etc) wird deutlich eingeschränkt.
Bei einer noch zu bestimmenden Stelle der Wirtschaft sind von Wirtschaftsprüfern testierte Erklärungen über die von den jeweiligen Verpflichteten insgesamt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zu hinterlegen.
Klarstellende Regelungen zum Wettbewerb der Betreiber von haushaltsnahen Rücknahmesystemen müssen eine -mit dem Wettbewerb konforme- einheitliche Ausschreibung der Leistungsverträge ermöglichen.
Der Rahmen für die notwendige Abstimmung zwischen Kommunen und Erfassungssystemen für Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten ist zu konkretisieren.
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