Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) hat sich mit ihrer Klage gegen die einseitige Kürzung von Lizenzentgelten durchgesetzt. Ein Lizenznehmer hatte die Lizenzentgelte um einen Anteil gekürzt, der zum einen auf gestohlene, schadhafte oder nicht restentleerte Verkaufsverpackungen und zum anderen auf Verpackungen abgelaufener Produkte entfiel. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass die gekürzten Lizenzentgelte in Höhe von mehreren Millionen Euro nachzuzahlen sind.
Das Urteil ist wegweisend für alle Unternehmen, die Kürzungen gleicher Art vorgenehmen. Es ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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