Am 5. April wird die 5. Novelle der Verpackungsverordnung von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuerungen wie die Beteiligungspflicht an dualen Systemen werden zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, hieß es aus dem Bundesumweltministerium weiter. Die Neuerungen im Getränkebereich gelten ab April 2009. Vollständigkeitserklärungen müssen erstmals zum 1. Mai 2009 hinterlegt werden. Für das Jahr 2008 bezieht sich diese Pflicht nicht auf alle Verpackungen, sondern auf jene, die ab dem 5. April 2008 in Verkehr gebracht werden.
Quelle: EUWID vom 18.03.2007
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