Mit der 5.Novelle der Verpackungsverordnung entfällt die Kennzeichnungsverpflichtung für Verkaufsverpackungen, da sich jeder Inverkehrbringer zwangsläufig einem Dualen System anschließen muss.
Der Markeninhaber des "Grünen Punkt", die Duales System Deutschland Gmbh (DSD) , hat nun auf diese Änderung reagiert und wird sein Vertragswesen ändern.
Mit Abschluss eines "Markennutzungsvertrag" kann jeder Inverkehrbringer bei Bedarf den "Grüner Punkt" weiterhi nutzen, ohne jedoch die Entsorgungsdienstleistung der DSD nutzen zu müssen.
Somit können ab 2009 100% der Verpackungsmengen über ein alternatives Duales System abgerechnet werden. Die bisherige Praxis, das mindestens noch 15,1% der Mengen über die DSD abgerechnet werden müssen, entfällt.
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