Das Regelwerk der Internetplattform VerpackV-konkret.de wirkt auf den ersten Blick sinnvoll, enthält auf dem zweiten Blick aber auch Fallstricke für die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen.
Diese verstecken sich ím Detail: Im Regelwerk sind Anforderungen an die Ermittlung der Verpackungsgewichte aufgeführt, die deutlich über die vom Markenverband vorgeschlagenen Empfehlungen hinausgehen. Dieser hatte im Schreiben vom 29.01.09 empfohlen, Eigenverwiegungen im jährlichen Abstand über eine geeichte Waage durchzuführen.
VerpackV-konkret.de will dagegen festlegen, dass Verwiegungen in einem schwingungsfreien und zugluftfreien Bereich durchzuführen sind. Auch darf der Bereich keine Luftfeuchtigkeitsschwankungen zulassen und die Waage muss bis 2kg zwei Dezimalstellen, darüber hinaus noch eine Dezimalstelle ausweisen. Die ordnungsgemäßen Verprobungsumstände und Ergebnisse sind vom Wirtschaftsprüfer zu testieren. Alternativ könnte die Verwiegung auch kostenpflichtig über einen Sachverständigen durchgeführt werden.
Die Systembetreiber haben diesem Regelwerk bereits zugestimmt und eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet. Damit haben sich die Systembetreiber verpflichtet, die im Regelkatalog aufgeführten Anforderungen in ihre Verträge mit den Inverkehrbringern aufzunehmen.
Durch dieses Vorgehen erhält das privatwirtschaftlich aufgestellte Regelwerk einen verbindlichen Charakter. Das könnte nicht zuletzt zu deutlichen Kostensteigerungen bei den Inverkehrbringern führen.
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