Die Duale System Deutschland GmbH (DSD) erhöht zum 01.01.2010 die Mindestvergütung für Kleinstinverkehrbringer von 35,00€ auf 140,00€.
Begründet wird diese Steigerung vor allem mit den Kosten für die Abrechnung beim IHK-Register für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen.
zurück