Die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall (LAGA) hat sich in der Mitteilung M37 von Dezember 2009 klar und unmissverständlich dazu geäußert, dass Handelsunternehmen bei einer Eigenlizenzierung keine Branchenlösungsquoten ansetzen dürfen. Dieses wurde auch seitens der Rechtsabteilung des BMU schriftlich bestätigt.
Trotzdem erhalten Industrieunternehmen auch in diesem Jahr wieder Lizenzierungsbestätigungen der Handelshäuser, in denen zum Teil nicht unerhebliche Branchenlösungsmengen ausgewiesen worden sind. Obwohl die Vollzugbehörden der Länder darüber Kenntnis haben wird gegen diesen Verstoß bislang nicht vorgegangen.
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