In der EUWID, wird in der Ausgabe 38 über anstehende Prüfungen von Branchenlösungen mit hohen Quoten durch die Landesumweltbehörden berichtet.
Zitat: „Abseits dieser bislang ungeklärten Mengenabweichungen gibt es in Reihen der Bundesländer zusätzlichen Klärungsbedarf bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung. Grund dafür sind zum Teil hohe Mengenanteile an Verkaufsverpackungen, die von Erstinverkehrbringern nicht bei dualen Systemen lizenziert werden, sondern kostengünstiger in die so genannten Branchenlösungen eingebracht werden. Die Rede ist von Branchenquoten zwischen20 und 50 Prozent.
Dem Vernehmen nach wollen Vertreter aus den zuständigen Länderbehörden deshalb mit mindestens drei Betreibern von dualen Systemen sprechen, deren eigene Branchenlösungen solche hohen Quoten ermöglichen. Ein Lizenzmittler soll ebenfalls befragt werden, um zu klären, wie die hohen Branchenquoten erklärt werden.“
Das DBS-Team warnt seit Einführung der 5.Novelle davor, ohne nähere Analyse der eigenen Vertriebswege eine hohe Branchenlösungsquote anzuwenden.
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