Im Regelfall verläßt sich der Hersteller/Vertreiber bei der Festlegung der Branchenlösungsquoten auf die Berechnung der Systembetreiber und Makler.
Dieser Vertrauensvorschuß kann aber kostspielig werden, wenn die Branchenlösungsquote nicht mit den tatsächlichen Vertriebswegen identisch ist und daraus resultierend zu hoch ist. In solchen Fällen kann die Vollzugsbehörde eine kostspielige Nachlizenzierung bei einem Dualen System fordern. Die Verantwortung für die korrekte Ermittlung der realistischen Branchenlösungsquoten obliegt allein dem Hersteller/Vertreiber und kann nicht auf Systembetreiber/Makler übertragen werden.
Die Hersteller/Vertreiber sollten daher sorgfältig prüfen, ob die Abbildung seiner Vertriebsstruktur durch diese Quoten wahrscheinlich ist. Eine detaillierte Ausweisung der Quoten in den Verträgen ist somit dringend angeraten.
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