10% der in Verkehr gebrachten Leichtverpackungen (LVP) sollen mittlerweile bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Diese Eigenrücknahmen belaufen sich bei LVP auf 90.384 to (Jahresmenge LVP 849.571 to). Für Eigenrücknahmen können die Händler die Lizenzentgelte vom jeweiligen Systembetreiber zurückverlangen.
Das diese Menge nicht lebensnah und somit unrealistisch ist haben nun auch die Vollzugbehörden erkannt und fordern die Systembetreiber auf, die Kunden zu benennen, die Eigenrücknahmen abrechnen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Vollzugsbehörden mit dieser Maßnahme ein weiteres Schlupfloch zur Umgehung der Lizenzierungsverpflichtung schließen können. Die nächste Meldung der Beteiliungsquoten (ab Ende September 2011) werden das Ergebnis zeigen.
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