Ab einer gewissen Menge an Verkaufsverpackungen müssen die Abrechnungen an die Systembetreiber von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater testiert werden. Diese Menge ist von Systembetreiber zu Systembetreiber unterschiedlich. Auch die einzuhanltenden Fristen variieren.
Ferner schreibt der Verordnungsgeber vor, dass jeder Inverkehrbringer eine Vollständigkeitserklärung im Onlineportal der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ab einer Jahresmenge von 80to Glas, 50to Karton und/oder 30to Kunststoff bis zum 01.05. des Folgejahres zu hinterlegen hat. Für diese Hinterlegung ist eine Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater durch eine digitale Signatur notwendig.
Uns sind Fälle - vor allem von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - bekannt, in denen diese Testierung Kosten von über 10.000€ pro Jahr verursachen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der durchführende Prüfer zumeist nach 2-3 Jahren wechselt, so dass Sie jedesmal neu mit der "Ausbildung" des Prüfers beginnen und regelmäßig die gleichen Fragen beantworten dürfen.
Das muss nicht sein. In Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Steuerberater sind wir in der Lage, diese Arbeiten und Aufgaben korrekt und kostengünstig ausführen zu können.
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