Zum 30.04. ist bei der Stiftung EAR die Jahresstatistikmeldung durchzuführen. Je nach Art der Registrierung sind Angaben zu den in Verkehr gebrachten Mengen zu machen. Ebenso sind die Mengen der auf Grund von Abholanordnungen gesammten Altgerätemengen bei der Stiftung EAR einzupflegen.
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