In den Standardverträgen der DSD ist festgeschrieben, dass die beteiligenten Unternehmen am 31.07. letztmalig eine Korrektur der Gesamtmengenplanung für das laufende Jahr durchführen können. Diese Anpassung ist umso wichtiger, als dass Abweichungen von dieser Planmenge am Jahresende teurer in der Entsorgung werden bzw. zu hohe Mengen nicht rückerstattet werden.
Wenn Sie hierzu Rückfragen haben sind wir gerne für Sie.
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