Seit dem 01.01.2016 gilt die neue ElektroGGebV, in der die Gebühren für die Stiftung EAR festgelegt werden. Für die inländischen Inverkehrbringer wird es etwas günstiger. So sinken die Kosten für eine Abholanordnung auf 21,20€ (alt: 30,20€)
Ausländische Inverkehrbringer benötigen einen Bevollmächtigten, hierbei entstehen neue Kosten:
- Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten 291,70 €
- Bestätigung der Änderungen der Beauftragung 122,90 €
- Bestätigung der Beendigung der Beauftragung 61,50 €
Auch die Kommunen werden mit neuen Kosten belastet. Jede Optierungsanzeige soll 87,70€ kosten. Hiergegen gibt es seitens der Kommunen bereits die ersten Klageankündigungen.
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