Mit dem Inkrafttreten des ElektroG2 (voraussichtlich Anfang November 2015) wird auch die Gebührenverordnung der Stiftung EAR angepasst. Die Gebühren steigen bei Erstregistrierungen (z.B. bei einer 1 Geräteart und Marke) von aktuell 182,00€ auf 250,30€. Zeitgleich sinken die Gebühren bei Folgeregistrierungen (z.B. bei einer 1 Geräteart und Marke) von 126,00€ auf 41,00€.
Neu sind die Gebühren für ausländische Inverkehrbringer. Diese benötigen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland. Bei der Erstregistrierung fallen dadurch zusätzliche Gebühren von 272,00€ bei der Stiftung EAR an.
Die von Abhol- und Bereitstellungsanordnungen besonders belasteten Hersteller der Sammelgruppe 2 (Kühlgeräte) und der neuen Sammelgruppe 3 (Bildschirmgeräte) dürfen sich freuen. Die Gebühren sinken von aktuell 73,60€ auf 30,20€ pro Anordnung.
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