Am 08.04.2013 ist die neue Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroGKostV) in Kraft getreten. Wie bereits angekündigt erhöhen sich verschiedene Kostensätze. Die Kostenerhöhung wurde notwendig, da die Anzahl der kommunalen Optierungen weiter ansteigt. Dadurch sinkt die Zahl der Abholunganordnungen und die damit verbundenen Gebühreneinnahmen der Stiftung EAR.
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