Mit der Umsetzung der Novelle des ElektroG können sehr hohe Mehrkosten auf die Hersteller zukommen. Diese Kosten resultieren aus der geplanten Reduzierung der bislang 10 Kategorien auf dann 6 Kategorien:
1. Wärmeüberträger
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm² enthalten
3. Lampen
4. Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen > 50 cm)
5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm)
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm)
Diese Umstellung hätte zur Folge, dass jede EDV-gestützte Ermittlung der Meldemengen umprogrammiert werden müsste, auch die bisherige Berechnung der Garantiesummen würde sich komplett verändern. Ferner müsste bei der Mengenberechnung zukünftig die Gerätegröße berücksichtigt werden. Schnittstellen zum EAR-Meldesystem sind von dieser Umprogrammierung ebenfalls betroffen. Ersten Schätzungen zufolge könnten die Mehrkosten für Hersteller mehrere hundert Millionen Euro betragen!
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