Im Rahmen der WEEE-Novelle plädiert der EU-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU), für eine stärkere Einbeziehung von Handel und Onlinehandel bei der Rücknahme von ElektroG-Altgeräten.
Demnach sollen Altgeräte unentgeltlich und ohne weitere Bedingungen (wie z.B. der Kauf eines Neugerätes) im Handel zurückgenommen werden. Einzige Voraussetzung sei, dass das zurückgegebene Geräte in der Produktpalette des Händlers enthalten ist.
Für den Einzelhandel würde ein erheblicher Mehraufwand entstehen. Neben der Lagerproblematik müsste für die zurückgenommenen Geräte ein gesetzteskonformer Entsorgungsnachweis lückenlos geführt werden.
Für Onlinehändler wäre die Problematik noch größer. Zusätzlich zu dem beim Handel entstehenden Aufwand müsste der Onlinehändler die Versandkosten tragen oder diese dem Einsender erstatten. In der Praxis könnte ein unzufriedener Kunde einen Onlinehändler vor unüberwindbare Probleme stellen, indem über soziale Netzwerke zum Rückversand der Altgeräte zu einem bestimmten Onlinehändler aufgerufen wird.
Karl-Heinz Florenz plädiert aber auch für eine EU-weite Registrierung. Hiervon würde insbesondere der Online-Handel profitieren, da ein Rechtsvertreter in anderen EU-Ländern genügen soll. Eine eigene Niederlassungen wäre dann nicht mehr erforderlich.
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