Im Januar 2012 hat das EU-Parlament die Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE) verabschiedet, nun hat auch der EU-Umweltministerrat, bestehend aus den 27 EU-Umweltministern, zugestimmt. Sobald die Richtlinie im "Official Journal" veröffentlicht ist läuft die Umsetzungsfrist von 18 Monaten, bis die Änderungen in das deutsche ElektroG umzusetzen sind.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat bereits angekündigt, dass ein erster Arbeitsentwurf für die Umsetzung in das ElektroG noch vor Ende des Jahres 2012 vorliegen soll. Mit der Novelle des ElektroG wird im Sommer/Herbst 2013 gerechnet.
Besonders spannend wird die Lösung der Frage, wie die Sammelquoute bis 2019 schrittweise auf 65% der auf den Markt gebrachten Elektrogeräte realisiert werden kann. Aktuell werden durchschnittlich 23 Kilogramm Elektronik pro Einwohner gekauft, gesammelt werden rund 8,5 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Mit einer Sammelquote von 65% müsste sich diese Menge auf 15 Kilogramm nahezu verdoppeln.
Im Wesentlichen hat die EU folgendes geändert:
- die Festlegung neuer Sammelziele je Mitgliedstaat sieben Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie mit einem Zwischenziel vier Jahre nach dem Inkrafttreten
- die Rücknahme kleiner Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch größere Einzelhandelsgeschäfte, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass alternative Sammelsysteme mindestens ebenso wirksam sind
- die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte (mit zusätzlichen Ausnahmen) sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und nach einer von der Kommission vorzunehmenden Überprüfung
- die Vereinheitlichung der Registrierungs- und Berichterstattungsanforderungen, wobei anerkannt wird, dass hierfür im Prinzip die nationalen Behörden zuständig sind, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten
- die Einführung von Mindestanforderungen für die Verbringung von gebrauchten Geräten, bei denen es sich vermutlich um die illegale Verbringung von Altgeräten handelt, einschließlich der Umkehr der Beweislast, und spezifische Ausnahmen.
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