Im letzten Jahr ist die neue europäische ROHS-Richtlinie in Kraft getreten. Diese muss nun in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang war die ROHS-Richtlinie Bestandteil des ElektroG.
Auf Grund der neuen europäischen Vorgaben und den daraus resultierenden Regelungen wird nun eine eigenständige Regelung der Richtlinie in Deutschland erforderlich: die "Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV)". Die Umsetzungsfrist läuft am 02.01.2013 aus.
Sobald die genauen und abschließenden Inhalte bekannt sind werden wir diese hier veröffentlichen.
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