Nach langen Diskussionen hat sich die EU nun auf einen Kompromiss zur Neufassung der WEEE-Richtlinie in Europa geeinigt. Die ursprünglich geplante Rücknahmepflicht für kleinere Händler und für Onlinehändler ist damit vom Tisch.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Das geltende Sammelziel von 4kg pro Einwohner und Jahr bleibt vorerst erhalten.
- Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmeter müssen künftig Kleingeräte bis zu einer Größe von 25cm zurücknehmen - auch wenn kein Neugerät erworben wird.
- Die nationalen WEEE-Register sollen harmonisiert werden. Die Daten sollen dabei künftig online erfasst werden können und somit leichter zwischen den Melderegistern auszutauschen sein. Eine Angleichung der verschiedenen Formate wird dabei angestrebt.
- Die in der Richtlinie vorhandenen E-Schrott-Kategorien werden von zehn auf sechs reduziert.
- Exporte: Registrierungen im Ausland werden vereinfacht. Eine Niederlassung ist nicht mehr notwendig, die Registrierung kann zukünftig über einen Rechstvertreter im Ausland durchgeführt werden. Davon betroffen ist auch der Onlinehandel.
- Für den Export von Altgeräten soll nun eine Beweislastumkehr gelten. Bei Kontrollen soll der Unternehmer und nicht mehr der Zoll nachweisen müssen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um E-Abfall. Ziel ist die Vermeidung von illegalen Exporten der Altgeräte.
Mit der Umsetzung in Deutsches Recht ist nicht vor Ende 2013 zu rechnen.
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